Krankenfahrten - Krankentransport (keine AOK)

Taxi-Krankenfahrten

Wir möchten Ihnen helfen, gesund zu werden – deshalb sollte Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus bequem und problemlos sein.
      
Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambul. Behandlungen im Krankenhaus)
Nur für Inhaber eines Schwerbehinderten-ausweises mit den Buch-
staben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztl. Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtl. Nachweis:

  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
  • Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung).
  • Der gesetzlicher Eigenanteil* muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.

Ambulante Operationen, Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

  • Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil* bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.

Dialysepatienten

  • Schriftliche Genehmigung** der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben).

**(z.B. durch Ausweis)

Strahlen- / Chemotherapie

  • Vorherige schriftl. Genehmigung** der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten). Übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer, im Gegenzug erhalten Sie eine Wertkarte.
  • Führen Sie die Wertkarte bei jeder Fahrt mit sich und legen Sie die dem Fahrer vor.

Je nach Genehmiguns der Krankenkasse entweder:

  • Gesetzlicher Eigenanteil* muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden.
  • oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).

**(z.B. durch Ausweis)

Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil* pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze)

Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser (Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)

  • Ärztliche Verordnung (Verordnung der Schule / des Kindergartens) erforderlich
  • Kein Eigenanteil

* Gesetzlicher Eigenanteil

  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5 Euro
  • höchstens 10 Euro

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein!
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!

Abrechnung
Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse:
–     Ihre Krankenkasse
–     Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
–     ggf. Nummer der Wertkarte oder des Befreiungsausweises
–     Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg

und als Anlage:
–     Ärztliche Verordnung

 

 

Wir freuen uns über Ihren Anruf auf

 

06181 / 440 92 55

 

Ihr Team von Taxi Mietwagen Hanau

06181 440 92 55        oder                          0160 966 478 76 (auch  Whatsapp)

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Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Angebotspreise nur bei Vorbestellungen einer Hinfahrt zum Flughafen mit einer Vorlaufzeit von mindestens 10 Stunden gelten (6-21 Uhr). Bei Abholungen vom Flughafen gelten auch ohne Vorbestellung immer die Angebotspreise. Bei kurzfristigen Bestellungen wird ein Zuschlag in Höhe von 5 € erhoben.
Des Weiteren entstehen Kosten von 5 € bei einer Bestellung eines Kombis (ab 3 Koffer), 10 € bei einem großen Kombi (ab 5 Koffer), 5 € für EC/Kreditkarte und jeweills 5 € für jeden weiteren Zwischenstopp auf der Fahrtstrecke und mindestens 10 € für Zustiege in anderen Städten auf dem Fahrtweg.  Für Vorbestellungen des nächsten Tages nach 21 Uhr berechnen wir 5 € mehr für den Flughafentransfer. An Feiertagen berechnen wir 5 € mehr für den Flughafentransfer. Der Abend- bzw. Nachtzuschlag von 20 Uhr bis 5 Uhr beträgt 5 €.